47. Biogasstammtisch beschäftigt sich mit Ausschreibungen, EEG-Änderungen und Elektromobilität
Rottersdorf.Am Mittwoch, den 12. Dezember 2018, fand in Rottersdorf bei Landau a.d. Isar der 47. Stammtisch der Regionalgruppe Niederbayern des Fachverband Biogas e.V. statt. Die Anlagenbetreiber konnten sich über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der zweiten Ausschreibung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) informieren. Anschließend diskutierten die Teilnehmer mit Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. über die Elektromobilität in der Landwirtschaft, deren Möglichkeiten und Grenzen.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Regionalgruppensprecher Franz Winkler informierte Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer Fachverband Biogas e.V., über die Ergebnisse der zweiten EEG-Ausschreibung, bei der insgesamt 79 Biomasseanlagen einen Zuschlag erhalten haben. Das ausgeschriebene Volumen sei aber nur zu knapp 40 Prozent ausgeschöpft worden, so Rauh. Der Fachverband fordere daher eine Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns. Die Notwendigkeit wurde von den teilnehmenden Mitgliedern bestätigt, da der Höchstgebotswert in vielen Fällen zu niedrig sei, um eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben.
Ein weiteres Thema des Vortrags war das Energiesammelgesetz, das Ende November im Bundestag verabschiedet wurde und Anfang 2019 in Kraft treten soll. Darin wurden verschiedene Änderungen im EEG vorgenommen, zum Beispiel die Weiterentwicklung des Flexdeckels und des Ausschreibungsregimes oder Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik. Im Jahr 2019 wird es für Biomasseanlagen zwei EEG-Ausschreibungen geben, am 1. April sowie am 1. November.
Rauh betrachtete auch die Entwicklung des Flexdeckels. Mit der Flexibilisierung können Anlagen bedarfsgerecht und netzdienlich Strom erzeugen, was durch eine Prämie gefördert wird. Bis Oktober 2018 wurden 792 MW ausgeschöpft, dies sind 59 Prozent der Gesamtmenge von 1.350 MW. Der im Rahmen des Energiesammelgesetzes auf 1.000 MW abgesenkte Deckel wird zwar schon früher erreicht, dafür hat man dann aber noch 16 Monate Zeit, die Prämie in beliebiger Höhe zu beanspruchen. Rauh gab den Betreibern in diesem Zusammenhang den Rat, bis Oktober 2020 mit Projekten im Rahmen der Flexibilisierung fertig zu sein, um langfristig auch an Ausschreibungen erfolgreich teilzunehmen und so weiterhin eine Förderung zu erhalten.
Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. sprach im zweiten Teil des Abends über die Elektromobilität und beleuchtete insbesondere die Möglichkeiten, die sich dem landwirtschaftlichen Betrieb bieten. Er stellte zahlreiche Fahrzeuge sowie Beispiele für die Nutzung vor. In der Landwirtschaft könne durch die Einbindung einer PV-Anlage der Eigenstrom für die Mobilität genutzt werden. Denn: „Ein Elektro-Antrieb ist nur mit Erneuerbaren Energien sauber“, so Maierhofer.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Regionalgruppensprecher Franz Winkler informierte Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer Fachverband Biogas e.V., über die Ergebnisse der zweiten EEG-Ausschreibung, bei der insgesamt 79 Biomasseanlagen einen Zuschlag erhalten haben. Das ausgeschriebene Volumen sei aber nur zu knapp 40 Prozent ausgeschöpft worden, so Rauh. Der Fachverband fordere daher eine Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns. Die Notwendigkeit wurde von den teilnehmenden Mitgliedern bestätigt, da der Höchstgebotswert in vielen Fällen zu niedrig sei, um eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben.
Ein weiteres Thema des Vortrags war das Energiesammelgesetz, das Ende November im Bundestag verabschiedet wurde und Anfang 2019 in Kraft treten soll. Darin wurden verschiedene Änderungen im EEG vorgenommen, zum Beispiel die Weiterentwicklung des Flexdeckels und des Ausschreibungsregimes oder Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik. Im Jahr 2019 wird es für Biomasseanlagen zwei EEG-Ausschreibungen geben, am 1. April sowie am 1. November.
Rauh betrachtete auch die Entwicklung des Flexdeckels. Mit der Flexibilisierung können Anlagen bedarfsgerecht und netzdienlich Strom erzeugen, was durch eine Prämie gefördert wird. Bis Oktober 2018 wurden 792 MW ausgeschöpft, dies sind 59 Prozent der Gesamtmenge von 1.350 MW. Der im Rahmen des Energiesammelgesetzes auf 1.000 MW abgesenkte Deckel wird zwar schon früher erreicht, dafür hat man dann aber noch 16 Monate Zeit, die Prämie in beliebiger Höhe zu beanspruchen. Rauh gab den Betreibern in diesem Zusammenhang den Rat, bis Oktober 2020 mit Projekten im Rahmen der Flexibilisierung fertig zu sein, um langfristig auch an Ausschreibungen erfolgreich teilzunehmen und so weiterhin eine Förderung zu erhalten.
Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. sprach im zweiten Teil des Abends über die Elektromobilität und beleuchtete insbesondere die Möglichkeiten, die sich dem landwirtschaftlichen Betrieb bieten. Er stellte zahlreiche Fahrzeuge sowie Beispiele für die Nutzung vor. In der Landwirtschaft könne durch die Einbindung einer PV-Anlage der Eigenstrom für die Mobilität genutzt werden. Denn: „Ein Elektro-Antrieb ist nur mit Erneuerbaren Energien sauber“, so Maierhofer.