Infopapier - Umsatzsteuerliche Hinweise zur Lieferung von Biomasse und anschließender Rücknahme des Gärprodukts
Stand: 06.04.2018
Bei der Lieferung von Biomasse oder auch Gülle an eine Biogasanlage sind zahlreiche umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten. Das Gleiche gilt für die Rücknahme des Gärproduktes durch den Landwirt. Im Folgenden sollen Hinweise für Biogasanlagenbetreiber zusammengefasst werden, um Nachforderungen von Seiten des Finanzamtes zu vermeiden.
Dieses Dokument steht nur Mitgliedern des Fachverbandes Biogas e.V. zur Verfügung.