Kuratorium
Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:
dem Präsidium
der Geschäftsführung
den Vorsitzenden der Arbeitskreise und Beiräte
offizielle Vertreter des Vereins in anderen Verbänden und Organisationen
Regionalgruppensprecher oder Vertreter
Vertreter von Organisationen
Weitere sachverständige Personen (nach Bedarf)
Die Vertreter von Organisationen und weitere sachverständige Personen werden vom Präsidium berufen. Die Amtsperiode ist identisch mit der Wahlperiode des Präsidiums.
Das Kuratorium tagt mindestens 1 mal jährlich und wird vom Präsidenten eingeladen. Das Kuratorium ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Das
Kuratorium ist nur beschlussfähig, wenn es ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der Präsident oder sein Stellvertreter. Beschlüsse des Kuratoriums werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Aufgaben des Kuratoriums
Beratung und Beschlussempfehlung des Präsidiums hinsichtlich:
Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten auf Bundesebene und EU Ebene
Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten in den Arbeitskreisen und Beiräten, Regionalgruppen
und in den anderen Verbänden und Vereinen in denen der Fachverband Biogas vertreten ist.
Vorbereitung von Tagungen und Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen an denen
der Fachverband beteiligt ist.
Informations- und Austauschgremium zwischen Präsidium und den Mitgliedern.
Beratung des Präsidiums bei seinen geschäftleitenden Maßnahmen
Beschlussempfehlungen über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Beschlussempfehlung über die Bildung und Besetzung von Arbeitskreisen.
Die Vertreter von Organisationen und weitere sachverständige Personen werden vom Präsidium berufen. Die Amtsperiode ist identisch mit der Wahlperiode des Präsidiums.
Das Kuratorium tagt mindestens 1 mal jährlich und wird vom Präsidenten eingeladen. Das Kuratorium ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen. Das
Kuratorium ist nur beschlussfähig, wenn es ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der Präsident oder sein Stellvertreter. Beschlüsse des Kuratoriums werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Aufgaben des Kuratoriums
Beratung und Beschlussempfehlung des Präsidiums hinsichtlich: