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Regionalgruppentreffen Münsterland

Rhede.
Am 31.01.2018 traf sich die Regionalgruppe NRW auf der Biogasanlage von Hugo Nienhaus. Die Anlage wurde 2005 gebaut und stetig erweitert. Im Substratmix setzt er viel Gülle und Mist sowie Zuckerrüben und Mais ein. Dieses Jahr plant er, komplett auf den Einsatz von Mais zu verzichten. Auch die Rübenwaschanlage konnte begutachtet werden.
Nach der Anlagenführung ging es in einem nahegelegenen Gasthof weiter. Dort fand zunächst die Wahl des Betreiberratssprechers statt: André Kückmann, Betreiber aus Havixbeck, wurde als neuer Betreiberratssprecher für NRW einstimmig gewählt.

Nach der Wahl sprach der Regionalgruppensprecher für die Gruppe Münsterland, Hermann Josef Benning, den Landesentwicklungsplan NRW an. Nach derzeitigem Stand werden keine Sondergebietsausweisungen für Biogasanlagen in NRW ausgegeben. Dies kommt besonders dann zum Tragen, wenn z.B. ein Wärmenetz gebaut werden soll. Die Anlage sprengt dann die Privilegierungsgrenze von 2,3 Millionen Nm³. Die Privilegierung fällt und es muss eine Sondergebietsausweisung gestattet werden. Der Fachverband ist an der Sache dran, derzeit warten wir noch auf den Entwurf, der für die Verbändeanhörung freigegeben wird. Wenn Sie in einer ähnlichen Situation stecken, melden Sie sich bitte beim Regionalreferenten West Ulrich Drochner.

Nach der Begrüßung und der Wahl hielt Martin Friebe vom TüV Süd einen Vortrag über den Formaldehydbonus und die damit verbundenen Änderungen bei den Grenzwerten. Vizepräsident Hendrik Becker informiert anschließend über das Thema Ausschreibung und Biokraftstoffbereich. Die Firma PBB-Biogasberatung aus Soltau stellte den dritten Vortrag und berichtete über die prozessbiologischen Gefahren beim Substratwechsel und dem Winterbetrieb.
Mit sehr aktuellem Bezug erklärte abschließend Regionalreferent West Ulrich Drochner, was zu tun ist, wenn man „Fremdgülle“ aus einem Betrieb einsetzt, der von der afrikanischen Schweinepest betroffen ist. Der Fachverband arbeitet sehr intensiv an einer Arbeitshilfe, die nach Abstimmung mit den Behörden veröffentlicht werden soll.