Stellungnahme zur zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Bundesrat Drucksache 418/17)
Die Biogasbranche ist in ihrem Handeln vom Mess- und Eichwesen betroffen. So wird beim Zukauf
landwirtschaftlicher Erzeugnisse häufig nach Quantität abgerechnet. Hier sollte verlässliche und exakte Messtechnik zum Einsatz kommen. Allerdings darf das Mess- und Eichwesen nicht dazu führen,dass unverhältnismäßige Anforderungen an die Betreiber von Biogasanlagen gestellt werden. Deshalb, so fordert der Fachverband in dieser Stellungnahme an den Bundesrat, sollte es künftig auch wieder erlaubt sein, dort wo Doppelwägungen keinen wirklichen Mehrwert
generieren, Tarawerte zu verwenden.
landwirtschaftlicher Erzeugnisse häufig nach Quantität abgerechnet. Hier sollte verlässliche und exakte Messtechnik zum Einsatz kommen. Allerdings darf das Mess- und Eichwesen nicht dazu führen,dass unverhältnismäßige Anforderungen an die Betreiber von Biogasanlagen gestellt werden. Deshalb, so fordert der Fachverband in dieser Stellungnahme an den Bundesrat, sollte es künftig auch wieder erlaubt sein, dort wo Doppelwägungen keinen wirklichen Mehrwert
generieren, Tarawerte zu verwenden.