Betreiber in Liste anzeigen 1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers): FirmaStraße und HausnummerPLZStadtLandAnsprechpartnerTelefon (Ansprechpartner) 2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde. BiogasanlageDatum der Anzeige bei der Behörde 3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich. die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde. Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen: Gülle Rindergülle Schweinegülle nachwachsende Rohstoffe Grassilage Maissilage Lebensmittelreste weitere Substrate Tätigkeiten im Betriebsbereich: Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter) Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer Versorgung von externen Wärmeabnehmern Einspeisung des Biogases in das öffentliche Gasversorgungsnetz weitere Tätigkeiten im Betriebsbereich 4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten. Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ - Mengenschwelle: 10.000 kgMenge: m3, dies entspricht bei einer Dichte von kg/m3 kg. Biomethan: Anhang I, Nr. 2.1, 12. BImSchV "verflüssigte entzündbare Gase und Erdgas" - Mengenschwelle: 50.000 kgMenge: m3, dies entspricht bei einer Dichte von kg/m3 kg. Flüssiggas: Anhang I, Nr. 2.1, 12. BImSchV "Verflüssigte entzündbare Gase und Erdgas" - Mengenschwelle: 50.000 kgMenge: m3, dies entspricht bei einer Dichte von kg/m3 kg. weitere Stoffe 5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind. Hinweis: Ob und wie die betroffene Bevölkerung zu warnen ist bzw. wie sie sich zu verhalten hat, muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Beispiele: Warnsirene, Radio- oder Lautsprecherdurchsagen, Warnmeldungen der Kat-Warn-App usw. 6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist. Letzte PrüfungAufsichtsbehörde 6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können. Hinweis: Bei zuständiger Behörde zu erfragen. 7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können. Kontakt BiogasanlageKontakt zuständige Behörde Speichern Abbrechen