A1 Bioenergie GmbH & Co.KG
Alte Dorfstraße 2 27404, Bockel
Teil 1: Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV
1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):Firma: A1 Bioenergie GmbH & Co.KG
Straße und Hausnummer: Alte Dorfstraße 2
PLZ: 27404
Stadt: Bockel
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Alexander von Hammerstein
Telefon:
2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: Biogasanlage A1 Bioenergie
Datum der Anzeige bei der Behörde: 13.10.2015
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
- Gülle
- nachwachsende Rohstoffe
- Maissilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
- Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
- Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
- Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
- Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
- Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
- Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
- Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
- Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
- Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
- Versorgung von externen Wärmeabnehmern
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
12475 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von kg/m3 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).
Weitere Rohstoffe: 800l Frischöl + 800l Altöl
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
k.A.
6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: 01.09.2022
Aufsichtsbehörde: LK Rotenburg Wümme
6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
k.A.
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: A1 Bioenergie GmbH & Co.KG (04286 / 9268007)
Kontakt zuständige Behörde: Landkreis Rotenburg (04761 / 9830)
Teil 2: Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse
1. Allgemeine Informationen zu den Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien und der Maßnahmen, mit denen diese Szenarien verhindert werden oder ihre Auswirkungen begrenzt werden sollen.Gefahren Einschließlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt
Störfallszenarien und deren verhindernde und begrenzende Maßnahmen
2. Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.
Hinweis: …
3. Angemessene Informationen aus den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Ereignisses Folge zu leisten.
Hinweis: …
4. Gegebenenfalls Angabe, ob der Betriebsbereich in der Nähe des Hoheitsgebiets eines anderen Mitgliedstaats liegt und damit die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen nach dem Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat.
Nummer 4 ist nur auszufüllen, sofern ein Störfall des Betriebsbereichs grenzüberschreitende Auswirkungen haben kann.